Verkehrserziehungskonzept (Stand September 2018)

 

Rechtsgrundlage

 

Dem Verkehrserziehungskonzept liegen die Richtlinien und die Rahmenvorgabe des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule zu Grunde[1].

Verkehrs- und Mobilitätserziehung sind feste Bestandteile von Unterricht, Erziehung und Schulleben. Die besonderen inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Primarstufe im Bereich der Sicherung des Schulweges und des Radfahrtrainings.

Eine umfassende psychomotorische Förderung, die Schulung des Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögens bilden die Grundlage der Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Übungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. durch Schulweg- und Radfahrtraining.

 

 

 Schulwegsicherung

 

Auf dem ersten Elternabend vor der Einschulung wird das Thema des Schulweges mit den Eltern problematisiert und sie erhalten eine Schulwegbelehrung. Sie erhalten außerdem, wenn vorhanden, den Schulwegplan mit einer Karte des Stadtteils, Fotos von möglichen Gefahrenstellen auf dem Schulweg der Kinder und weitere Informationen für die Eltern.

Bei Bedarf unterstützt der Förderverein die Kinder mit Blinkies und innerhalb der ersten Wochen erhalten die Kinder, wenn vom ADAC weiterhin gesponsert, reflektierende Warnwesten, die sie möglichst oft auf dem Schulweg anlegen sollen.

In den ersten Wochen bis zu den Herbstferien kommt ein Verkehrspolizist und übt nach einer theoretischen Einführung das richtige Verhalten auf den Straßen rund um die Schule. Das Gelernte wird auf Unterrichtsgängen wiederholt praktisch angewendet und gefestigt.

 

 Radfahrtraining in Klasse 4

 

Nach den Richtlinien zur Verkehrserziehung sollen die Schüler befähigt werden, die ihrem Entwicklungsstand entsprechenden Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicherer darin zu bewegen.

 

Basiskompetenzen für das Radfahrtraining

 

Bevor die Kinder mit dem Fahrrad sicher umgehen können, gilt es folgende Kompetenzen zu fördern:

 

  • Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit
  • Bewegungssicherheit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Orientierungsfähigkeit
  • soziale Kommunikation

 

 

Verkehrsbezogener Unterricht

Der theoretische Teil wird hauptsächlich mit dem Heftchen „Die Radfahrausbildung“ von der Deutschen Verkehrswacht erarbeitet. Inhalte sind:

 

  • Kennenlernen des verkehrssicheren Fahrrads (Begriffe)
  • Passiver Schutz des Radfahrers (Helm, Reflektoren, Licht…)
  • Aktiver Schutz: Verhalten als Radfahrer (Vorsicht und Rücksicht auf Fuß-/ Radwegen, partnerschaftliches Verhalten, sicheres Anfahren und Bremsen)
  • Abläufe: Hindernisse umfahren, Rechtsabbiegen, indirektes und direktes Linksabbiegen
  • Verkehrsregeln (Vorfahrtsregeln, Verkehrszeichen, besondere Gefahren etc.)
  • Analyse von Verkehrssituationen und Sonderregelungen, insbesondere auf der Prüfungsstrecke. Daher ist es empfehlenswert, die Prüfungsstrecke möglichst frühzeitig und regelmäßig mit der Schulklasse zu begehen.

 

 

 

 

Übungen mit dem Fahrrad im Schonraum Schulhof

Das Radfahrtraining wird auf dem Schulhof durchgeführt. Es sollte folgende Inhalte umfassen:

 

  • Anfahren und Absteigen
  • Sicherheitsabstand und Spur halten
  • Rechtsfahrgebot
  • beidhändig und einhändig fahren
  • sicheres Bremsen
  • auf unterschiedlichem Untergrund sicher fahren
  • Tempovariationen
  • Kommunikation während der Fahrt (z.B.: Herstellen von Blickkontakt, klingeln etc.)
  • Kurven und Slalom fahren
  • ein Hindernis umfahren
  • Rechtsabbiegen und Linksabbiegen
  • Vorfahrtsregeln beachten
  • Schulterblick und sichtbares Handzeichen

 

 

Übungen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr

 

Die schon erlernten und erprobten Inhalte des Radfahrtrainings auf dem Schulhof werden im Straßenverkehr intensiviert. Vor dem Radfahrtraining werden die Fahrräder der Kinder durch den Polizeibeamten auf Betriebs - und Verkehrssicherheit überprüft. Alle geprüften und verkehrssicheren Fahrräder erhalten eine Plakette. Die praktischen Übungen auf der Straße werden durch den Polizeibeamten und die Lehrkraft durchgeführt. Elternteile unterstützen dabei.

Der praktische Teil der Radfahrausbildung erstreckt sich über vier Übungseinheiten. Zum Abschluss erfolgt die theoretische und praktische Lernzielkontrolle:

 

 

 

 

 

Übungseinheit

Thema

Anzahl

benötigter Eltern

1.Übung – im Schonraum Schulhof mit der Lehrkraft

 

(Kann auf mehrere Unterrichtsstunden verteilt werden)

- Fahrsicherheit (Kurven fahren, Slalom, Bremsen, beidhändig und einhändig fahren etc.)

- rechts aufsteigen

- richtiges Anfahren

- Rechtsfahrgebot

- Rechtsabbiegen

- Abstand halten

- Vorbeifahren am Hindernis

                  -

2. Übung - in Zusammenarbeit mit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum

 

Die Inhalte der ersten Übung werden aufgegriffen und vertieft.

Schwerpunkt:

- richtiges Anfahren

- Vorfahrtsregeln

- Rechtsabbiegen

3

3. Übung - in Zusammenarbeit mit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum

- Linksabbiegen

 

3-4

4. Übung - in Zusammenarbeit mit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum

- Üben der Prüfungsstrecke

 

6

Prüfung - in Zusammenarbeit mit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum

- Prüfung

 

3-4

 

 

Nach dem Absolvieren einer erfolgreichen theoretischen und praktischen Prüfung, erhalten die Schüler einen Fahrradführerschein und sind damit befähigt, sich alleine im öffentlichen Verkehrsraum fortzubewegen.

 

[1] Vgl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW: Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule. Düsseldorf, 1. Auflage 2003

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