Verkehrserziehungskonzept (Stand September 2018)
Rechtsgrundlage
Dem Verkehrserziehungskonzept liegen die Richtlinien und die Rahmenvorgabe des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule zu Grunde[1].
Verkehrs- und Mobilitätserziehung sind feste Bestandteile von Unterricht, Erziehung und Schulleben. Die besonderen inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Primarstufe im Bereich der Sicherung des Schulweges und des Radfahrtrainings.
Eine umfassende psychomotorische Förderung, die Schulung des Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögens bilden die Grundlage der Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Übungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. durch Schulweg- und Radfahrtraining.
Schulwegsicherung
Auf dem ersten Elternabend vor der Einschulung wird das Thema des Schulweges mit den Eltern problematisiert und sie erhalten eine Schulwegbelehrung. Sie erhalten außerdem, wenn vorhanden, den Schulwegplan mit einer Karte des Stadtteils, Fotos von möglichen Gefahrenstellen auf dem Schulweg der Kinder und weitere Informationen für die Eltern.
Bei Bedarf unterstützt der Förderverein die Kinder mit Blinkies und innerhalb der ersten Wochen erhalten die Kinder, wenn vom ADAC weiterhin gesponsert, reflektierende Warnwesten, die sie möglichst oft auf dem Schulweg anlegen sollen.
In den ersten Wochen bis zu den Herbstferien kommt ein Verkehrspolizist und übt nach einer theoretischen Einführung das richtige Verhalten auf den Straßen rund um die Schule. Das Gelernte wird auf Unterrichtsgängen wiederholt praktisch angewendet und gefestigt.
Radfahrtraining in Klasse 4
Nach den Richtlinien zur Verkehrserziehung sollen die Schüler befähigt werden, die ihrem Entwicklungsstand entsprechenden Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicherer darin zu bewegen.
Basiskompetenzen für das Radfahrtraining
Bevor die Kinder mit dem Fahrrad sicher umgehen können, gilt es folgende Kompetenzen zu fördern:
Verkehrsbezogener Unterricht
Der theoretische Teil wird hauptsächlich mit dem Heftchen „Die Radfahrausbildung“ von der Deutschen Verkehrswacht erarbeitet. Inhalte sind:
Übungen mit dem Fahrrad im Schonraum Schulhof
Das Radfahrtraining wird auf dem Schulhof durchgeführt. Es sollte folgende Inhalte umfassen:
Übungen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr
Die schon erlernten und erprobten Inhalte des Radfahrtrainings auf dem Schulhof werden im Straßenverkehr intensiviert. Vor dem Radfahrtraining werden die Fahrräder der Kinder durch den Polizeibeamten auf Betriebs - und Verkehrssicherheit überprüft. Alle geprüften und verkehrssicheren Fahrräder erhalten eine Plakette. Die praktischen Übungen auf der Straße werden durch den Polizeibeamten und die Lehrkraft durchgeführt. Elternteile unterstützen dabei.
Der praktische Teil der Radfahrausbildung erstreckt sich über vier Übungseinheiten. Zum Abschluss erfolgt die theoretische und praktische Lernzielkontrolle:
Übungseinheit |
Thema |
Anzahl benötigter Eltern |
1.Übung – im Schonraum Schulhof mit der Lehrkraft
(Kann auf mehrere Unterrichtsstunden verteilt werden) |
- Fahrsicherheit (Kurven fahren, Slalom, Bremsen, beidhändig und einhändig fahren etc.) - rechts aufsteigen - richtiges Anfahren - Rechtsfahrgebot - Rechtsabbiegen - Abstand halten - Vorbeifahren am Hindernis |
- |
2. Übung - in Zusammenarbeit mit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum
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Die Inhalte der ersten Übung werden aufgegriffen und vertieft. Schwerpunkt: - richtiges Anfahren - Vorfahrtsregeln - Rechtsabbiegen |
3 |
3. Übung - in Zusammenarbeit mit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum |
- Linksabbiegen
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3-4 |
4. Übung - in Zusammenarbeit mit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum |
- Üben der Prüfungsstrecke
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6 |
Prüfung - in Zusammenarbeit mit der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum |
- Prüfung
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3-4 |
Nach dem Absolvieren einer erfolgreichen theoretischen und praktischen Prüfung, erhalten die Schüler einen Fahrradführerschein und sind damit befähigt, sich alleine im öffentlichen Verkehrsraum fortzubewegen.
[1] Vgl. Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW: Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule. Düsseldorf, 1. Auflage 2003